Steuer-Lexikon
Wichtige Begriffe aus dem Steuerrecht
» Steuerberater
„Steuerberater“ stellt eine rechtlich geschützte Berufsbezeichnung dar, die eine Gruppe von staatlich bestellten Personen umfasst, deren Aufgabe es ist, steuerpflichtige Personen, Unternehmen oder Institutionen in steuerlichen Angelegenheiten gegen Entgelt zu beraten und zu betreuen. » Mehr zum Thema "Steuerberater"
» Steuerberaterhonorar
Die Höhe des Steuerberaterhonorars, das ein Mandant an seinen Steuerberater für die von ihm erbrachten Leistungen zu entrichten hat, regelt die Steuerberatergebührenverordnung (kurz: StBGebV). Zweck der Steuerberatergebührenverordnung ist es, sicherzustellen, dass der Steuerberater für die von ihm erbrachte Leistung angemessen vergütet und gleichzeitig eine Übervorteilung des Mandanten verhindert wird. » Mehr zum Thema "Steuerberaterhonorar"
» Wirtschaftsprüfer
„Wirtschaftsprüfer“ stellt sowohl eine rechtlich geschützte Berufsbenennung, als auch die Bezeichnung für diejenigen Personen dar, die für die Ausübung des Berufs des Wirtschaftsprüfers öffentlich bestellt und vereidigt sind. Berufliche Aufgabe des Wirtschaftsprüfers ist die betriebswirtschaftliche Prüfung. » Mehr zum Thema "Wirtschaftsprüfer"
» Wirtschaftsprüferhonorar
Für die Bemessung der Höhe des Wirtschaftsprüferhonorars, das ein Mandant an seinen Wirtschaftsprüfer zu entrichten hat, existiert keine einheitliche, berufsspezifische Gebührenverordnung. Wirtschaftsprüfer rechnen vielmehr die von ihnen erbrachten Leistungen nach den rechtlichen Vorgaben ab, die in den einzelnen Bereichen ihres Tätigkeitsspektrums betrachtungsrelevant sind. » Mehr zum Thema "Wirtschaftsprüferhonorar"

